Regel 133 - Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz
Übersteigt der Wert der Klage EUR 500,000, hat der Antragsteller eine streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten.
Regel 133 - Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz
Übersteigt der Wert der Klage EUR 500,000, hat der Antragsteller eine streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten.