Regel 241 - Durchführung der mündlichen Verhandlung bei einer Berufung gegen eine Kostenentscheidung
Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt [Regel 345.5 und .8], der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat.
Regel 241 - Durchführung der mündlichen Verhandlung bei einer Berufung gegen eine Kostenentscheidung
Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt [Regel 345.5 und .8], der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat.