Regel 337 - Anordnungen des Gerichts von Amts wegen
Beabsichtigt das Gericht, eine Anordnung von Amts wegen zu erlassen, kann es dies erst nach Anhörung der Parteien tun.
Regel 337 - Anordnungen des Gerichts von Amts wegen
Beabsichtigt das Gericht, eine Anordnung von Amts wegen zu erlassen, kann es dies erst nach Anhörung der Parteien tun.