Regel 375 - Ziel und Geltungsbereich
1. Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei (im Folgenden
„Antragsteller“) Prozesskostenhilfe bewilligen.
2. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden.
Regel 375 - Ziel und Geltungsbereich
1. Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei (im Folgenden
„Antragsteller“) Prozesskostenhilfe bewilligen.
2. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden.