Regel 73 - Abschluss des schriftlichen Verfahrens vorbehaltlich des möglichen Austausches weiterer Schriftsätze
Die Regeln 35 und 36 gelten entsprechend.
Regel 73 - Abschluss des schriftlichen Verfahrens vorbehaltlich des möglichen Austausches weiterer Schriftsätze
Die Regeln 35 und 36 gelten entsprechend.