Regel 114 - Vertagung, wenn das Gericht weitere Beweise für erforderlich hält
In Ausnahmefällen kann das Gericht nach der Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien beschließen, die Verhandlung zu vertagen, und zu weiterem Beweisantritt auffordern.
Regel 114 - Vertagung, wenn das Gericht weitere Beweise für erforderlich hält
In Ausnahmefällen kann das Gericht nach der Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien beschließen, die Verhandlung zu vertagen, und zu weiterem Beweisantritt auffordern.