Regel 67 - Einreichung der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen.
Regel 67 - Einreichung der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen.