Artikel 4a - Konferenz der Minister der Vertragsstaaten
Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.
Anmerkungen
- Eingefügt durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.
Artikel 4a - Konferenz der Minister der Vertragsstaaten
Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.
Anmerkungen
- Eingefügt durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.