Artikel 17 - Recherchenabteilungen
Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig.
Anmerkungen
- Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.
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Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig.
Anmerkungen
- Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.