
Wie erhält man ein Einheitspatent?
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Nur eine Gebühr wird an das EPA entrichtet
Weitere Informationen zu den Jahresgebühren für ein Einheitspatent finden Sie im „Gebührenvergleich“ unserer UPP-Anwendung.
eines Einheitspatents in den EPG-Vertragsmitgliedstaaten
(EU-Mitgliedstaaten, in denen das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG-Übereinkommen) in Kraft getreten ist)
zum Zeitpunkt der Eintragung der einheitlichen Wirkung
Aktueller Geltungsbereich · 18 Staaten
Der territoriale Geltungsbereich eines Einheitspatents wird am Tag der Eintragung seiner einheitlichen Wirkung festgelegt. Er erstreckt sich nicht auf Staaten, die dem System später beitreten.
- Stellung eines Antrags auf einheitliche Wirkung beim EPA durch den Inhaber des europäischen Patents
- Wird das europäische Patent in englischer Sprache erteilt, ist während einer Übergangszeit von mindestens 6 Jahren eine Übersetzung in eine beliebige andere Amtssprache der EU erforderlich. (Siehe die Verordnung über die Übersetzungsregelungen)
- Das Einheitspatent wird nur eingetragen, wenn das europäische Patent mit demselben Satz von Patentansprüchen für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten erteilt wurde.
Gebühr an jedes nationale Patentamt, bei dem das europäische Patent validiert wurde
nationaler Patente in allen benannten Ländern
- Validierung des europäischen Patents in jedem benannten Land
- Übersetzung in die Sprache des betreffenden Landes (falls erforderlich)