
Nichtigkeitsklage vor dem EPG
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Wann:
Jederzeit ab Erteilung des Einheitspatents / europäischen Patents (ohne Opt-out) / ergänzenden Schutzzertifikats
Wer:
Jede natürliche oder juristische Person, die von dem Patent betroffen ist
Wo:
Zentralkammer oder, mit Zustimmung der Parteien, Lokal- oder Regionalkammer
Hinweis: Der Sitz der Zentralkammer befindet sich in Paris; eine Abteilung befindet sich in München und eine weitere ist in Mailand vorgesehen. Die Verfahren werden nach dem technischen Gebiet verteilt
(siehe unser Informationsblatt: „Organisation des EPG“)
Sprache:
- Sprache des Patents (Zentralkammer)
- Eine der Amtssprachen oder eine der benannten EPA-Sprachen (Lokal- oder Regionalkammer)