
Zuerkennung von Schadensersatz vor dem EPG
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2. Methode: Pauschalbetrag mindestens in Höhe einer Lizenzgebühr
Hinweis:Alternativ: gesondertes Verfahren [R. 125]
Möglichkeit eines vorläufigen Schadensersatzes↑ < 1 Jahr
Anerkennung → Entscheidung über den Schadensersatz. Erwiderung → Replik (1 Monat) → Duplik (1 Monat) → Entscheidung über den Schadensersatz.
Anerkennung oder Erwiderung: 2 Monate. Replik und Duplik: jeweils 14 Tage. Der Antrag führt zu einer Anordnung zur Offenlegung der Bücher oder zu einer Ablehnung; die Prüfung der übermittelten Daten führt zur Bezifferung durch den Patentinhaber, die zur Erwiderung im Verfahren zur Bezifferung des Schadensersatzes zurückführt.