Vorteile des Einheitspatents
JahresgebührenNur eine Jahresgebühr wird an das EPA gezahlt:
Das Einheitspatent ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Jahresgebühren für alle von ihm abgedeckten Gebiete
Um die Jahresgebühren eines Einheitspatents mit denen eines europäischen Patents zu vergleichen,
nutzen Sie unsere UPP-Anwendung „Gebührenvergleich“ Geringere Validierungs- und Übersetzungskosten
Möglichkeit, die Lokalkammer
und die Sprachenregelung zu wählen
[R. 14, Art. 33 UPCA und Art. 49 UPCA]
Kostengünstige Sprachenregelung vor dem EPG
Besser vorhersehbare Auslegung der Patentansprüche vor dem EPG
Erfahrene hochqualifizierte Richter am EPG,
darunter technisch qualifizierte Richter
Große territoriale Reichweite von Unterlassungsanordnungen des EPG:
Europaweite Unterlassungsanordnungen mit Wirkung
in allen Mitgliedstaaten können erwirkt werden
[Art. 62 UPCA und Art. 63 UPCA]
Attraktives Kostenerstattungssystem
[Art. 69 UPCA, R. 152, R. 153, R. 154, R. 155, R. 180 und R. 185]
Große finanzielle Hebelwirkung vor dem EPG:
Schadensersatz kann für alle Mitgliedstaaten erlangt werden
[Art. 68 UPCA]
Sehr schnelles und effizientes Verfahren vor dem EPG
Kein Risiko divergierender Entscheidungen